Di' la tua
 

Personalausweis für ausländische bürger

Wer ihn beantragen kann

Den Personalausweis für ausländische Bürger können beantragen die Bürger, die in Besitz einer vorschriftsmäßigen Aufenthaltsgenehmigung sind, bzw. die EU-Bürger in Besitz eines Personalausweises ihres Herkunftslandes, die beim Einwohnermeldeamt im italienischen Staatsgebiet gemeldet sind. Entsprechend den neuen Vorschriften des GvD 13.05.2011 wurde jede Mindestaltersgrenze abgeschafft.

Für die Ausstellung zu erfüllende Voraussetzungen

Sie können den Antrag zu jedem Zeitpunkt stellen, wenn Sie persönlich vorsprechen. Minderjährige müssen in Begleitung beider Eltern oder eines Vormunds erscheinen.

Was tun

Sie müssen mit einem gültigen Ausweis und mit der vom örtlich zuständigen Polizeipräsidium ausgestellten Aufenthaltsgenehmigung erscheinen, d.h. die in der EU ansässigen ausländischen Bürger mit dem Personalausweis ihres Herkunftslandes. Dabei haben müssen Sie drei neuere Passbilder auf weißem Hintergrund, die Sie mit bloßem Haupt zeigen, es sei denn, das Haupt müsse aus religiösen Gründen mit Schleier, Turban o.a. verdeckt sein. In jedem Fall müssen die Gesichtszüge einwandfrei erkennbar sein.

Gebühren

Diese hängen von den Tarifsätzen der Gemeinde ab. In der Regel belaufen sie sich auf ca. 6 Euro.

Für die Ausstellung geltende Zeitfristen

Mit Ausnahme besonderer Fälle erfolgt die Ausstellung auf der Stelle.

Gültigkeit

Die Gültigkeit für Volljährige beträgt 10 Jahre ab Ausstellungsdatum. Der Zeitraum gilt auch für die zum 26.06.2008 noch nicht verfallenen Personalausweise. Bürger in Besitz eines Personalausweises mit Fälligkeit im Zeitraum 26.06.2008 bis 26.6.2013 können bei den Bürgerschaltern ihres Stadtviertels einen Verlängerungsstempel beantragen. Der Antrag zum Anbringen des Verlängerungsstempels kann auch von anderen Personen als dem Ausweisinhaber gestellt werden, sofern mit Vollmacht und Ausweis des Inhabers ausgestattet. In Anbetracht der neuen Vorschriften des GvD 13.05.2011 ändert sich die Gültigkeitsdauer entsprechend dem Alter des Minderjährigen: 3 Jahre für Kinder unter 3; 5 Jahre für die Altersgruppe zwischen 3-18 Jahren.

Finden Sie heraus, wo Sie dieses Dokument beantragen können in

Ort ändern